Zeitungen dürfen wieder aufgelegt werden

Weil sie durch die Hände mehrerer Menschen wandern, war die Auslage von Zeitungen an öffentlichen Orten bis Anfang Juni 2020 untersagt. Der Verband Schweizer Medien hat sich mit Erfolg für dafür eingesetzt, dass dieses Verbot aufgehoben wurde.

Per 6. Juni dürfen Zeitungen wieder aufliegen. Hygieneregeln gelten aber nach wie vor: Kunden werden aufgefordert, vor dem Lesen von Zeitungen und Zeitschriften ihre Hände zu desinfizieren. So sollen Ansteckungen vermieden und verhindert werden, dass die Medien wieder eingezogen werden. 

Dass Zeitungen wieder in Restaurants, beim Coiffeur oder im Wartezimmer der Arztpraxis aufliegen dürfen, ist eine grosse Entlastung für die Medienbranche, die durch das Zeitungsverbot noch mehr geschwächt wurde.

Hier lesen Sie das Antwortschreiben der SECO (externer Link auf schweizermedien.ch)